Die ab Ende 1944 getroffenen Vorbereitungen zur Verteidigung Dresdens umfassten auch eine Vielzahl von Vorkehrungen der Stadtverwaltung. So wurden Ernährungsvorräte angelegt, ein »Festungskrankenhaus« bestimmt und der Neue Annenfriedhof, Kesselsdorfer Straße 29, als »Festungsfriedhof« für die Aufnahme der bei der Verteidigung erwarteten Toten festgelegt. Der Friedhof war damit der zivilen Nutzung entzogen, Bestattungen untersagt.
Ende April 1945 kam es zu tagelangen schriftlichen Auseinandersetzungen, als die Schutzpolizei 131 in der Nähe geborgene Opfer der Februar-Luftangriffe zum Neuen Annenfriedhof transportiert hatte. Die Stadtverwaltung verweigerte die Bestattung und drängte auf Wiederabholung, die Polizei lehnte das wegen drückendem Treibstoffmangel ab. So wur-den die Luftkriegsopfer in den für die »Festungsgefallenen« angelegten Gräbern beerdigt.
Markiert 2001