Am 23. März 1945, 6 Uhr morgens, wurde Johann Stefka im Kasernengelände des Dresdner SS-Pionier-, Ausbildungs- und Ersatzbataillons 1 an der Hellerhofstraße wegen Fahnenflucht erschossen. Der Friseurlehrling aus Wien war drei Wochen zuvor 18 Jahre alt geworden. Die Leiche wurde noch am gleichen Tag anonym in einem Reihengrab auf dem St.-Pauli-Friedhof bestattet. Die Friedhofsgebühr von 16 Reichsmark trug die Waffen-SS.
Bis wenige Tage vor der deutschen Kapitulation wurden weitere Todesurteile des Dresdner SS- und Polizeigerichts V im Kleinkaliberschießstand der SS-Pionierkaserne vollstreckt. Die Militär- und SS-Justiz war auch in Dresden ein Verfolgungsinstrument im Dienste der völkerrechtswidrigen Kriegsziele. Rechtsstaatliche Prinzipien wie richterliche Unabhängigkeit oder Berufungsmöglichkeiten waren außer Kraft gesetzt. In der Schlussphase des aussichtslosen Krieges radikalisierten Wehrmacht und SS ihre »Rechtsprechung« weiter: Jeder Befehlshaber konnte ein »Standgericht« einsetzen, die Todesstrafe verhängen und sofort vollstrecken lassen.
Die neu errichtete Dresdner SS-Pionierkaserne wurde im Frühjahr 1937 in Betrieb genommen. Zum Kasernengelände gehörten weiträumige Übungsplätze für die Pionierausbildung. Zahlreiche Pioniereinheiten der Waffen-SS wurden in Dresden aufgestellt. Sie waren – beginnend mit der Besetzung des Sudetenlandes 1938 – an allen militärischen Kampagnen des »Dritten Reiches« beteiligt.